Vergütung für Heizung: Abgrenzungsverfahren und Berechnung
IV. Abrechnung des Volumens der Nebenkostenabrechnung
durch Heizung und (oder) Warmwasserversorgung,
die für die berechnete Stufe dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden
in einem Wohnraum (Wohnung) oder Nicht-Wohnraum
Bei selbständiger Produktion durch den Unternehmer
In einem Mehrfamilienhaus von Versorgungsleistungen
durch Heizung und (oder) Warmwasserversorgung
(mit der Unzugänglichkeit der zentralen Wärmeversorgung
und (oder) Warmwasserversorgung)
20. Der Wert der Gebühr für die Heizung, die für die geschätzte Stufe in der i-m Wohnräume (Wohnung) oder Nicht-Wohnräume in einem Mehrfamilienhaus, in Übereinstimmung mit § 54 der Regeln wird durch Formel 18 geführt:
– die Größe (Menge) der V-ten kommunalen Ressource (thermische Energie, Gas oder andere Brennstoffe, elektronische Energie, Frostwasser), die für die berechnete Etappe in der Produktion eines kommunalen Vorschlags für die Heizung verwendet wird, spezifisch bei der Durchführung der Zahlung einer kommunalen Versorgung für die Heizung in Richtung der Heizperiode in der Art und Weise durch Artikel 54 der Regeln vorgeschrieben, und bei der Zahlung gemessen in Richtung des Kalenderjahres, die Kosten einer solchen kommunalen Ressource in der Produktion einer kommunalen Versorgung für die Heizung für das Vorjahr verwendet;
(in der Fassung der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Dezember 2016, Nr. 1498)
(siehe Wortlaut in der vorherigen Fassung)
Si – die Gesamtfläche des I-Huh-Gebäudes (Wohnung) oder eines Nichtwohngebäudes in einem Mehrfamilienhaus;
S O – die Gesamtfläche aller Wohnräume (Wohnungen) und Nichtwohnräume in einem Mehrfamilienhaus;
– Preis (Preis) für die V-te kommunale Ressource (thermische Energie, Gas oder andere Brennstoffe, elektronische Energie, Frostwasser), der für die berechnete Stufe bei der Erstellung eines kommunalen Vorschlags für die Heizung angewandt wird, der in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt wird.
(in der Fassung der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 14.02.2015 N 129, vom 22.05.2019 N 637)
(siehe Wortlaut in der vorherigen Fassung)
20 (1). Der Wert der Gebühr für die Heizung, für die geschätzte Stufe in der i-m Wohnräume (Wohnung) oder Nicht-Wohnräume in einem Mehrfamilienhaus, in dem die thermische Energie-Accounting-Gerät auf die Ausrüstung, die Teil des gemeinsamen Eigentums in dem Mehrfamilienhaus mit der Einführung, die von einem öffentlichen Heizungsdienst hergestellt wurde installiert ist, und persönliche und (oder) gemeinsame (Wohnung) Messgeräte der thermischen Energie sind in Wohn-und (oder) Nicht-Wohnräume in einem Mehrfamilienhaus, orientiert sich an Formel 18 (1):
– die spezifischen Kosten der kommunalen Ressource V-Huh (Gas oder anderer Brennstoff, elektronische Energie), die für die Herstellung einer kommunalen Wärmeversorgung verwendet wird, bestimmt nach Formel 18 (2):
– das Volumen (die Menge) der v-ten kommunalen Ressource (Gas oder anderer Brennstoff, elektrische Energie), die während des Abrechnungszeitraums für die Erbringung von Versorgungsleistungen für die Heizung verbraucht wurde, die bei der Bezahlung von Versorgungsleistungen für die Heizung während der Heizperiode auf die in § 54 der Regeln vorgeschriebene Weise bestimmt wird, und die bei gleichmäßiger Bezahlung während des Kalenderjahres auf der Grundlage des durchschnittlichen monatlichen Verbrauchsvolumens einer solchen kommunalen Ressource für die Erbringung von kommunalen Heizleistungen im Vorjahr ermittelt wird;
Qгв + Qот – die Menge der Wärmeenergie, die zum Zweck der Erbringung von Versorgungsleistungen für die Heizung und für die Erwärmung von Wasser zum Zweck der Erbringung von Versorgungsleistungen für die Warmwasserversorgung in Wohn- und Nichtwohnräumen und für den gemeinsamen Hausbedarf eines Mehrfamilienhauses erzeugt wird, die gemäß § 54 der Regeln bei der Abrechnung von Versorgungsleistungen für die Heizung während der Heizperiode nach den Ablesungen des Wärmeenergiezählers bestimmt wird, der an der Anlage installiert ist, mit deren Hilfe der Auftragnehmer die Versorgungsleistung für die Heizung erbracht hat, und bei gleichmäßiger Abrechnung während des Kalenderjahres – auf der Grundlage des durchschnittlichen monatlichen Volumens, das nach den Ablesungen eines solchen Geräts für das Vorjahr ermittelt wurde;
Vi – das Volumen (die Menge) der während des Abrechnungszeitraums verbrauchten Wärmeenergie je i-ter Verbrauchsstelle (Wohn- oder Nichtwohngebäude) in einem Mehrfamilienhaus, die gemäß Absatz 3 Nummer 1 dieser Anlage ermittelt wird;
Vd – das Volumen (die Menge) der während des Abrechnungszeitraums verbrauchten Wärmeenergie, ermittelt durch den Wärmeenergiezähler, der an der zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Anlage in einem Mehrfamilienhaus installiert ist, mit deren Hilfe eine Versorgungswärmeleistung erbracht wurde;
Si – die Gesamtfläche des I-Huh-Gebäudes (Wohnung) oder eines Nichtwohngebäudes in einem Mehrfamilienhaus;
Sоб – Gesamtfläche aller Wohnräume (Wohnungen) und Nichtwohnräume in einem Mehrfamilienhaus;
– Tarif (Preis) für die v-te kommunale Ressource (Gas oder anderer Brennstoff, elektrische Energie), die während des Abrechnungszeitraums bei der Erbringung kommunaler Dienstleistungen für die Beheizung verwendet wird, festgelegt (definiert) in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation.
(Paragraf 20 Absatz 1 in der Fassung des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Juli 2021 Nr. 1295)
(siehe Wortlaut in der vorherigen Fassung)
20(2). Die Höhe des Entgelts für die Versorgungsleistung für die Heizung in der i-ten Wohn- oder Nichtwohnräumlichkeit in einem Mehrfamilienhaus, die nach Formel 18(1) bestimmt wird, wird, wenn sie gleichmäßig während des Kalenderjahres gezahlt wird, einmal jährlich vom Auftragnehmer nach Formel 18(3) angepasst:
Pcr.i – die Höhe des Entgelts für die Versorgungsleistung für die Heizung in der i-ten Wohn- oder Nichtwohneinheit in einem Mehrfamilienhaus, die nach Formel 18 Absatz 1 für das vergangene Jahr auf der Grundlage der Ablesungen der einzelnen (Wohn-)Wärmeenergiezähler in der i-ten Wohn- oder Nichtwohneinheit und der Ablesungen eines Wärmeenergiezählers, der in einer Anlage installiert ist, die Teil des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus ist und mit deren Hilfe eine Versorgungsleistung für die Heizung erbracht wurde, ermittelt wird;
(in der Fassung der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 28. Dezember 2018 N 1708)
(siehe Wortlaut in der vorherigen Fassung)
Ppr.i – der Betrag des Entgelts für die Versorgungsdienstleistung Heizung, der dem Verbraucher in der i-ten Wohn- oder Nichtwohnimmobilie in einem Mehrfamilienhaus für das vergangene Jahr entstanden ist und der gemäß der in diesem Anhang vorgesehenen Formel 18(1) auf der Grundlage des durchschnittlichen monatlichen Verbrauchs an Wärmeenergie für das vergangene Jahr ermittelt wird.
(Klausel 20 (2) eingeführt durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Dezember 2016 N 1498)
21. Die Höhe der Gebühr für die Heizungsdienstleistungen für den geschätzten Zeitraum in dem J-ten zum Verbraucher gehörenden (in seiner Nutzung befindlichen) Raum (Räumen) in der i-ten Gemeinschaftswohnung, gemäß Paragraph 50 der Regeln, wird durch die Formel 19 bestimmt:
– die Höhe der Gebühr für die Versorgungsdienstleistung für den gemäß Paragraph 54 errechneten Zeitraum, der in diesem Antrag für die i-te Gemeinschaftswohnung vorgesehen ist;
(in der Fassung der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Dezember 2016, Nr. 1498)
(siehe Wortlaut in der vorherigen Fassung)
Sj.i -Wohnfläche des J-ten dem Verbraucher gehörenden (in seiner Nutzung befindlichen) Zimmers (der Zimmer) in der i-ten Gemeindewohnung;
– Die Gesamtwohnfläche der Zimmer in der ersten gemeinsamen Wohnung.
22. Die Höhe der Versorgungsrechnung für die Warmwasserversorgung, die für den Abrechnungszeitraum in den i-m Wohnräumen (Wohnung) oder Nicht-Wohnräumen in einem Mehrfamilienhaus vorgesehen ist, wird gemäß Paragraph 54 der Regeln durch die Formel 20 bestimmt:
-Volumen des Warmwassers, das für den geschätzten Zeitraum in den I-M-Wohnräumen oder Nicht-Wohnräumen verbraucht wurde, ermittelt nach den Ablesungen des individuellen oder allgemeinen (Wohnungs-) Messgeräts in den I-M-Wohnräumen oder Nicht-Wohnräumen. In Ermangelung von Messgeräten wird die verbrauchte Warmwassermenge ermittelt:
in einem Wohnraum – auf der Grundlage der Standards für den Warmwasserverbrauch in einem Wohnraum und der Anzahl der Personen, die sich ständig und vorübergehend in den I-M-Wohnräumen aufhalten;
in einem Nicht-Wohnraum – auf der Grundlage der berechneten Warmwassermenge, die in Nicht-Wohnräumen verbraucht wird und die gemäß Paragraph 43 des Reglements ermittelt wird;
T XV – Tarif für Kaltwasser, der in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt wird;
-der spezifische Verbrauch der V-ten kommunalen Ressource für die Wassererwärmung, der in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation durch das zuständige Organ genehmigt wurde, die Norm des Verbrauchs der V-ten Ressource für die Wassererwärmung zur Erbringung von Versorgungsleistungen für die Warmwasserversorgung. Bei Vorhandensein einer kollektiven (gemeinsamen Haus) Messeinrichtung der V-ten kommunalen Ressource, die für den berechneten Zeitraum für die Erzeugung von Wärmeenergie verwendet wird, um Versorgungsleistungen für Heizung und Heizungswasser zu erbringen, um Versorgungsleistungen für die Warmwasserversorgung zu erbringen, die in Wohn- und Nichtwohngebäuden und für gemeinsame Haushalte verbraucht werden Der Bedarf eines Mehrfamilienhauses wird durch die Formel 20.1 bestimmt:
(in der Fassung der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Dezember 2016, Nr. 1498)
(siehe Wortlaut in der vorherigen Fassung)
V der KR – das Volumen der kommunalen Ressource V-ht, das für den geschätzten Zeitraum für die Erzeugung von Wärmeenergie zur Bereitstellung von Versorgungsleistungen für Heizung und Heizungswasser zur Bereitstellung von Versorgungsleistungen für die Warmwasserversorgung verwendet wird, die in Wohn- und Nichtwohnräumen und für den gemeinsamen Hausbedarf eines Mehrfamilienhauses verbraucht werden ;
Qгв + Qот – die Menge an Wärmeenergie, die zur Bereitstellung von Heiz- und Warmwasser für die Warmwasserversorgung von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie für den gemeinsamen Bedarf eines Mehrfamilienhauses erzeugt wird, bestimmt gemäß Paragraph 54 der Vorschriften;
– der Standard des Wärmeenergieverbrauchs, der für die Erwärmung von Wasser zur Bereitstellung von Versorgungsleistungen für die Warmwasserversorgung verwendet wird;
T KR – Tarif (Preis) für die V-te kommunale Ressource, der in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt (bestimmt) wird.
(geändert durch den Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 22.05.2019 N 637)
(siehe Wortlaut in der vorherigen Fassung)
(Klausel 22 in der Fassung des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 14.02.2015 N 129)
(siehe Wortlaut in der vorherigen Fassung)
22 (1). Die Höhe des Leistungsentgelts für die Warmwasserversorgung, die für den gemeinsamen Hausbedarf in einem Mehrfamilienhaus bereitgestellt wird, wird für das i-te Wohnobjekt (Wohnung) oder Nichtwohnobjekt nach der Formel 20.2. bestimmt:
– Das Volumen des für den berechneten Zeitraum für den gemeinsamen Hausbedarf in einem Mehrfamilienhaus bereitgestellten Warmwassers, das dem i-ten Wohn- oder Nichtwohnobjekt zufließt, wird ermittelt: Es wird ermittelt:
bei Vorhandensein einer kollektiven (gemeinschaftlichen) Warmwasserabrechnungseinrichtung – gemäß der in dieser Anwendung vorgesehenen Formel 12;
in Abwesenheit einer kollektiven (gemeinsamen Haus) Vorrichtung für Warmwasser – auf der Grundlage des Standards des Verbrauchs von Versorgungseinrichtungen für die Warmwasserversorgung für den gemeinsamen Hausbedarf;
Bei Vorhandensein einer kollektiven (gemeinsamen Haus-)Einrichtung für Kaltwasser, die einem Mehrfamilienhaus zugeführt wird, um Versorgungsleistungen für die Kalt- und Warmwasserversorgung zu erbringen, gemäß der in diesem Antrag vorgesehenen Formel 11.2.
(Paragraf 22 (1) eingeführt durch den Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 14.02.2015 N 129)
22 (2). In Ermangelung einer individuellen oder allgemeinen (Wohnung) Zähler von Warmwasser, wenn es eine Verpflichtung zur Installation eines solchen Geräts, die Größe des Dienstprogramms für die Warmwasserversorgung für den berechneten Zeitraum in der I-M-Wohngebäude in einem Mehrfamilienhaus vorgesehen ist, wird nach § 54 der Regeln bestimmt wird durch die Formel 20 (3) bestimmt:
KPo – eine Erhöhung des Koeffizienten, dessen Wert mit 1,5 gleichgesetzt wird. Dieser Koeffizient gilt nicht, wenn der Verbraucher mit einem Akt der Prüfung für die Feststellung des Vorhandenseins (Abwesenheit) der technischen Fähigkeit, eine individuelle, allgemeine (Wohnung) Gerät für Warmwasser zu installieren, bestätigt das Fehlen der technischen Fähigkeit, eine solche Buchführung Gerät zu installieren, ab dem Berechnungszeitraum, in dem ein solcher Akt erstellt wird ;
-das Volumen des Warmwassers, das für den geschätzten Zeitraum in den i-m-Wohnräumen verbraucht wird, ermittelt auf der Grundlage der Normen für den Warmwasserverbrauch in den Wohnräumen und der Anzahl der Bürger, die sich ständig und vorübergehend in den i-m-Wohnräumen aufhalten;
T XV – Tarif für Kaltwasser, der in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt wird;
-der spezifische Verbrauch der V-ten kommunalen Ressource für die Wassererwärmung, der in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation von der bevollmächtigten Stelle genehmigt wurde, die Norm des Verbrauchs der V-ten Ressource für die Erwärmung von Wasser, um Versorgungsleistungen für die Warmwasserversorgung zu erbringen. Bei Vorhandensein einer kollektiven (gemeinsamen Haus) Messeinrichtung der V-ten kommunalen Ressource, die für den berechneten Zeitraum für die Erzeugung von Wärmeenergie verwendet wird, um Versorgungsleistungen für Heizung und Heizungswasser zu erbringen, um Versorgungsleistungen für die Warmwasserversorgung zu erbringen, die in Wohnräumen und für den gemeinsamen Hausbedarf zu Hause verbraucht werden, bestimmt durch Formel 20 (1).
(Klausel 22 (2) eingeführt durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Dezember 2016 N 1498)
23. Die Höhe der Nutzungsgebühr für die Warmwasserversorgung, die für den berechneten Zeitraum in dem J-ten zum Verbraucher gehörenden (von ihm genutzten) Zimmer (Zimmern) in der i-ten Gemeinschaftswohnung gemäß Paragraf 50 der Regeln bereitgestellt wird, wird nach der Formel 21 bestimmt:
– der Wert der Gebühr für eine kommunale Versorgung für eine Warmwasserversorgung für die geschätzte Phase, die spezifisch ist in Abstimmung mit Formel 20 durch die wahre Anwendung für die I, die I- Kommunale Wohnung vorgesehen;
nj.i -die Anzahl der Personen, jeden Tag und bisher in der Je, die Eigentum an den Käufer (in seiner Nutzung) Zimmer (Zimmer) in der i-ten kommunalen Wohnung befindet leben;
ni – die Anzahl der Personen, die jeden Tag und bisher in der I- Gemeinschaftswohnung leben; -die Anzahl der Personen, die jeden Tag und bisher in der I- Gemeinschaftswohnung leben.
23 (1). Der Wert des kommunalen Vorschlags für eine Warmwasserversorgung, die für gemeinsame Hausangelegenheiten in einem Mehrfamilienhaus vorgesehen ist, richtet sich für den J-ten Raum des I-Wohngebäudes (Wohnung) nach Formel 21.1:
– Der Wert der Gebühr für einen kommunalen Vorschlag für eine Warmwasserversorgung, die für gemeinsame Hausangelegenheiten in einem Mehrfamilienhaus vorgesehen ist, richtet sich für den i-ten Raum des I-Wohngebäudes (Appartements) nach der Formel 20.2, die durch einen echten Antrag vorgesehen ist;
Sji -Quadrat des J-ten Zimmers in der I-ten gemeinschaftlichen Wohnung;
Si – Die Gesamtfläche der Wohnräume in der I. Gemeinschaftswohnung.
(Paragraf 23 (1) eingeführt durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 14.02.2015 N 129)
23 (2). Im Falle der Unzugänglichkeit der gemeinsamen (Wohnung) Gerät für Warmwasser, wenn es direkte Verantwortung für die Installation einer solchen Buchhaltung Gerät, der Wert eines Utility-Rechnung für eine Warmwasserversorgung für die berechnete Stufe in der Je, die Eigentum an den Käufer (in seiner Verwendung befindet) in den Raum (Zimmer) in I th kommunalen Wohnraum, in Übereinstimmung mit Absatz 50 der Regeln ist nach Formel 21 (1) orientiert:
КPo – eine Erhöhung des Koeffizienten, die Größe, die gleich 1,5 genommen wird. Dieser Koeffizient wird nicht verwendet, wenn der Käufer mit der Aktion der Prüfung auf die Sache, um das Vorhandensein (Fehlen) der technischen Fähigkeit, die gemeinsame (Wohnung) Gerät für Warmwasser zu installieren, die Bestätigung der Unzugänglichkeit der technischen Fähigkeit, ein solches Gerät zu installieren, ab dem berechneten Zeitraum, in dem eine ähnliche Handlung erstellt wird ;
– der Wert der Gebühr für eine kommunale Versorgung für eine Warmwasserversorgung für die geschätzte Phase, die spezifisch ist in Abstimmung mit Formel 20 durch die wahre Anwendung für die I, die I- Kommunale Wohnung vorgesehen;
nji -die Anzahl der Personen, jeden Tag und bisher in der Je, die Eigentum an den Käufer (in seiner Nutzung) Zimmer (Zimmer) in der i-ten kommunalen Wohnung befindet leben;
ni – die Anzahl der Personen, die jeden Tag und bisher in der I- Gemeinschaftswohnung leben; -die Anzahl der Personen, die jeden Tag und bisher in der I- Gemeinschaftswohnung leben.
Vergütung für Heizung: Abgrenzungsverfahren und Berechnung
Ende Juni 2021 hat die Regierung der Russischen Föderation separate Konfigurationen für die Abgrenzung eines kommunalen Vorschlags für die Heizung eingeführt (Dekret Nr. 1018 vom 25.06.2021). Die Berechnungsmechanismen werden bei Vorhandensein von Wärmemengenzählern (individuelle Messgeräte) in der Wohnung sowie die Merkmale der Zahlung für den Inhalt der gemeinsam genutzten Räume in Bezug auf die Heizung geklärt.
Gemeinsame Faktoren für die Bezahlung der Heizung
Die Grundsätze der Zahlung für Heizung, die früher vorhanden waren, bleiben dauerhaft:
– Die geschätzte Phase für die Zahlung von Versorgungsleistungen ist gleich dem Kalendermonat festgelegt, und die Zahlung für Versorgungsrechnungen wird jeden Monat bis zu 10 des Betrags des Monats, ordnungsgemäß über den vergangenen Monat gemacht werden, wenn der andere Zeitraum nicht durch die Verwaltung des Multi-Apartment-Gebäude oder den Abschluss der gemeinsamen Sitzung (Absatz 1 des Artikels festgelegt. 155 LC RF);
– die Höhe der Versorgungsrechnungen wird nach den Tarifen (Preisen) für die Abnehmer berechnet, die von der ressourcenliefernden Organisation festgelegt werden (Paragraphen 36, 37 und 38 der Regeln für die Bereitstellung von kommunalen Angeboten für die Eigentümer und Nutzer von Räumlichkeiten in Mehrfamilienhäusern und Wohnhäusern, die durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 06.05.2011 genehmigt wurden. Nr. 354, weiter – Kriterien Nr. 354));
– im Falle, dass eine Versorgungsleistung für die Warmwasserversorgung und Heizung aus dem Inneren der Wohnung mit Unterstützung für ITP (oder Dachkesselraum) vorbereitet wird, dann zahlt der Käufer den gesamten Umfang der verbrauchten kommunalen Ressource in Form von Wärmeenergie und kühlem Wasser – nach dem Präzedenzfall der verbrauchten Ressource (Absatz 3 von P. . 40 und Absatz 54 der Regeln Nr. 354);
– die Zahlung der kommunalen Versorgung für die Heizung wird durch eine der 2 Methoden ausgeführt: in der Richtung der Heizperiode, oder gemessen in der Richtung des Kalenderjahres (die endgültige Schlussfolgerung wird in jedem Thema der Vibranten (Absatz 1 von § 42 (1) und Abs. angenommen. 1 Absatz 42 (2) Regeln Nr. 354).
Zahlungsmöglichkeiten: lang und frisch
Merkmale der Heizung Zahlung sind abhängig von der Anwesenheit oder Unzugänglichkeit der Buchhaltung Geräte, die es ermöglichen, die Größe der verbrauchten Vorschläge zu aggregieren.
Alle Heizung Zahlungsmöglichkeiten im Gesetz festgelegt sind in Absatz 42 (1) der Regeln Nr. 354 geöffnet.
1. Im Falle, wenn das Mehrfamilienhaus nicht über ein gemeinsame s-Haus thermische Energie (ODPU), dann der Wert der Gebühr für thermische Energie und Heizung ist auf der Grundlage der Norm, die den Tarif Körper des Themas klärt orientiert. In der realen Zeit haben alle ähnlichen Standards steigende Koeffizienten (Absatz 2 des Paragraphen 42 (1) der Regeln Nr. 354).
- Wenn es in einem Mehrfamilienhaus eine ODPU, aber in keinem Wohn- oder Nichtwohngebäude einen persönlichen Wärmezähler (IPU) gibt, dann wird der Wert des gemeinschaftlichen Angebots für die Heizung durch die Fläche eines jeden Wohn- oder Nichtwohngebäudes geteilt, basierend auf der gemeinsamen Größe der Gigakalorien, die die Wohnung verbraucht (Abs.. 3 S. 42 (1) Regel Nr. 354). Im Falle der Zahlung für Heizung gemessen in der Richtung des Kalenderjahres, sind diese Größen auf der Grundlage der jährlichen Größe der Nutzung des letzten Jahres angepasst.
- Wenn es in einem Mehrfamilienhaus eine ODPU gibt, aber nur ein Wohn- oder Nichtwohngebäude eine IPU enthält, dann orientiert sich der Wert der Zahlung für das Versorgungsunternehmen:
– auf der Grundlage der Aussage der IP der bereitgestellten Räumlichkeiten;
– Die Zahlung für eine Versorgungsleistung für die Tabelle der Kontrolle des gemeinsamen Eigentums, die von der ODPU durch das Minus der Größe (Menge) der Wärmeenergie, die in allen Wohn- oder Nichtwohngebäuden verbraucht wird, berechnet wird (Abs. 4 des Paragraphen 42 (1) des Vertrags). 4 des Paragraphen 42 (1) der Vorschrift Nr. 354) wird der Zahlung hinzugefügt. .
Die IPU-Vorrichtung bedeutet also nicht, dass die Kunden aufhören, für die gemeinsame Nutzung des Hauses zu zahlen.
Es ist wichtig zu betonen, dass das Gerät der Wärmezähler nicht in den Wohnungen mit vertikaler Verkabelung erlaubt ist. Dies ergibt sich aus Absatz 3 der Kriterien für das Vorhandensein (Fehlen) der technischen Fähigkeit zur Installation von persönlichen, gemeinsamen (Wohnung), korporativen (gemeinsames Haus) Messgeräten, die durch Anhang Nr. 1 der Verordnung des Bauministeriums der Russischen Föderation vom 28.08.2020 N 485/pr. genehmigt wurden.
- Wenn es in einem Mehrfamilienhaus eine ODPU gibt und gleichzeitig alle Wohn- oder Nichtwohngebäude eine IPU haben, dann richtet sich der Wert des gemeinschaftlichen Angebots für die Heizung nach:
– Nach den Aussagen der IPA;
– Die Zahlung für die Rechnung des Versorgungsunternehmens für das Inhaltsverzeichnis des Gemeinschaftseigentums, das von der ODPU für das Minus der Nutzung des Umfangs (der Menge) der in allen Wohn- oder Nichtwohngebäuden verbrauchten Wärmeenergie berechnet wird (Absatz 5 des Paragraphen 42 (1) der Regeln Nr. 354, wird der Tafel hinzugefügt. ).
Regeln Nr. 354 eingeführt, eine Bedingung, unter der es möglich ist, nicht für die Heizung für die Tabelle der Inhalte des gemeinsamen Eigentums zu zahlen:
– wenn alle gemeinsam genutzten Gebäude nicht mit Heizgeräten oder anderen Wärme verbrauchenden Stoffen ausgestattet sind, das interne technische Heizsystem;
– dieser Präzedenzfall wird durch die technischen Unterlagen des Wohngebäudes bestätigt.
In diesem Fall wird der Standard für die Nutzung einer gemeinschaftlichen Versorgung für die Heizung als Null angenommen (Paragraph 6, Klausel 42 (1) der Verordnung Nr. 354).
Gleichzeitig führt das Kriterium Nr. 354 die Besonderheiten der Bezahlung der Heizung bei Vorhandensein von Verteilern ein, die an den Heizkörpern in einem Mehrfamilienhaus installiert sind. Um das Zahlungsverfahren unter Berücksichtigung von Verteilern anwenden zu können, müssen Sie Folgendes beachten
– dass das Mehrfamilienhaus mit einer ODPU ausgestattet ist;
– dass die Gesamtfläche der Räumlichkeiten, in denen die Verteiler installiert sind, nicht weniger als 50 % der Gesamtfläche der Wohn- und Nichtwohnräume beträgt.
In diesem Fall wird der Betrag für die Heizkosten nach dem Prinzip berechnet, das in den Absätzen 2 und 3 des Unterabschnitts des vorgesehenen Hinweises angegeben ist. Und nur: zu den Bescheinigungen des Verteilers wird die Zahlung für den Inhalt der gemeinsamen Räume, berechnet nach der GR, abzüglich der Verwendung der Größe (Menge) der thermischen Energie verbraucht in allen Wohn-oder Nicht-Wohngebäuden (§ 10, § 42 (1) der Verordnung Nr. 354 ) hinzugefügt werden.
Anschließend wird der Wert der Heizkostenabrechnung einmal im Jahr angepasst, es sei denn, eine andere Anpassungshäufigkeit wird durch den Abschluss einer gemeinsamen Versammlung der Eigentümer der Räumlichkeiten oder der Mitglieder der HOA festgelegt.
Schwache Heizkostenanpassungsräume
Die Regelung der Heizkostenabrechnung wird immer komplizierter: Es kommen neue Formeln und Geschichten hinzu, die darauf abzielen, Lücken in der Gesetzgebung zu beseitigen. So können z.B. Wärmezähler nicht mit vertikaler Verkabelung von Heizungsanlagen installiert werden. Verteiler sind jedoch möglich (vorausgesetzt, dass diese Effekte gleichzeitig von mindestens 50 % der Eigentümer der gemeinsamen Fläche der Räumlichkeiten im Haus realisiert werden). Der allgemeine Wunsch nach Anpassung ist eine systematische Aneignung und die nächste bezahlte Abrechnung, kombiniert mit Sanktionen für die Unzugänglichkeit von Messgeräten in einer Wohnung oder einem Gebäude.
Gleichzeitig gibt es in unserer Praxis immer noch Geschichten, die von der bestehenden Verordnung nicht erfasst werden. In einer der Wohnungen hat der Bauträger zum Beispiel zweigeschossige Wohnräume gebaut. Gleichzeitig wurden die Heizungsrohre in diesen Wohnungen tief in die Wand eingemauert, und für die Heizung und Warmwasserversorgung installierte der Bauträger eine eigene Gasheizung in einer separaten Gruppe von Räumen. Die Konfigurationen waren in der Projektdokumentation enthalten, nicht aber im technischen Personalausweis für das Gebäude. In diesem Fall stellt die Verwaltungsorganisation dem Käufer die Kosten für die Zentralheizung und die Warmwasserversorgung in Rechnung, die er bei Vorhandensein einer autonomen Gasanlage nicht nutzt. Das heißt, die Dienstleistung wird doppelt bezahlt.
Darüber hinaus sind auf der Ebene der Berechnungsformeln die Geschichten nicht geregelt, bei denen der Käufer im Prinzip die Möglichkeit hat, auf die Bezahlung der Heizung zu verzichten. Zum Beispiel im Falle der Organisation (durch die nächste Sanierungsvereinbarung) der persönlichen Heizung (mit Gasunterstützung). Die Koordinierung des Um- und Abbaus von Heizkörpern wird in diesem Fall nicht als Garantie für den Verzicht auf die Erhebung von Heizkosten angesehen.
Schließlich schreibt die Verordnung Nr. 354 nicht vor, wie die Wärmeenergieverluste für externe Wärmeversorgungsnetze zu berechnen und zu bezahlen sind, wenn sie als Gesamteigentum betrachtet werden. Im Falle eines geschlossenen Heizungssystems gehen die Wärmekosten in die Wärmekomponente ein und werden dem Käufer nach dem Präzedenzfall (Paragraph 54 der Verordnung Nr. 354) in Rechnung gestellt. Bei einem zentralen Wärmeversorgungssystem haben die thermischen Kosten jedoch alle Chancen, nur für die allgemeine thermische Nutzung des Hauses mit einem nicht etablierten Berechnungsverfahren abgewiesen zu werden, das in der Tat zusätzliche Schwierigkeiten und Unordnung in Betracht zieht.
Schöpfer: Pavel Kuznetsov, Verwalter von Mehrfamilienhäusern, Autor des Buches “Verwaltung von Mehrfamilienhäusern: ein Nachschlagewerk für einen Gebäudemanager”, Lehrer der russischen Sekundärbildungseinrichtungen für Management, Mitglied des Expertenrates der Vereinigung “P1”, Kandidat der Wissenschaften